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Unsere Tipps für Sie.


Allgemein

Vereinbarungen sollten immer schriftlich festgehalten werden.


Vermieter

Prüfen Sie Ihren Mieter vor Abschluss eines Mietvertrages durch die Vorlage einer Selbstauskunft, einer Schufa-Auskunft oder durch Einholen von Auskünften beim bisherigen Vermieter oder bei Nachbarn. So können bereits im Vorfeld unangenehme Überraschungen vermieden werden.


Mieter

Das gleiche gilt für Mieter, die eine neue Wohnung beziehen wollen. Auch hier empfiehlt es sich, vorab Erkundigungen einzuholen (warum zieht der bisherige Mieter aus, warum steht die Wohnung ggf. schon längere Zeit leer, wie hoch sind die tatsächlichen Nebenkosten etc. etc.). Ein Umzug ist teuer, da sollte die Wohnung schon für längere Zeit das neue Zuhause sein.


Übernahme & Übergabe

Bei Übernahme / Übergabe der Wohnung sollten beide Parteien auf das Ausfüllen eines Übergabeprotokolls bestehen, in dem der aktuelle Zustand der Wohnung (renoviert oder unrenoviert, Mängel oder neue Einbauten etc.) beschrieben wird und auch die Zählerstände notiert werden. Bei einem Auszug Jahre später, oder bei einem Eigentumswechsel wird es oftmals schwierig nachzuweisen, wie die Wohnung bei Einzug ausgesehen hat. Das Protokoll wird von beiden Parteien unterschrieben.


 

 
 
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